Entlastungsleistung §45 SGB XI

Das Betreuungs- und Entlastungsangebot beinhaltet ambulante Leistungen, die dem Erkrankten die zeitweise Entlastung bzw. Unterstützung bietet, die zur Regeneration notwendig ist. Diese Leistungen übernehmen Honorarkräfte mit Ausbildung zum Genesungsbegleiter oder Alltagsbegleiter. Sie richten sich an pflegebedürftige Menschen, mit einer psychischen Erkrankung vor und nach Klinikaufenthalt. Den Betroffenen soll der Verbleib in der eigenen Wohnung ermöglicht werden, bis die Fähigkeit zur Selbstversorgung wiedererlangt wurde bzw. die Entlastung nicht mehr nötig ist. Die Angebote werden auf den Hilfesuchenden abgestimmt und können folgende Inhalt haben: haushaltsnahe Dienstleistungen wie Raum- und Wäschepflege, Zubereitung von Speisen, Einkaufshilfe, Unterstützung beim Schriftverkehr, Arztbegleitung, Begleitung zu Behörden, Spaziergänge,Freizeitangebote, Gespräche, Vorlesen..