Eingliederungshilfe
Eingliederungshilfe
Eingliederungshilfe ist eine bedeutende Sozialleistung, die darauf abzielt, Menschen mit Behinderungen dabei zu unterstützen, ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben in der Gesellschaft zu führen.
Ziele
Förderung der Selbstständigkeit: Wir bieten Unterstützung, um ein unabhängiges Leben zu führen und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Teilhabe am Arbeitsleben: Unsere Maßnahmen erleichtern den Zugang zum Arbeitsmarkt und schaffen Beschäftigungsmöglichkeiten.
Bildung und Ausbildung: Wir fördern schulische und berufliche Bildung, um Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.
Soziale Teilhabe: Wir unterstützen die soziale Integration und die Teilnahme an kulturellen, sportlichen und freizeitlichen Aktivitäten.
Leistungen
Finanzielle Unterstützung: | Assistenzdienste | Therapien und Beratungsangebote |
Zuschüsse für notwendige Hilfsmittel, Wohnraum oder Transport. | Begleitung und Unterstützung im Alltag, z.B. durch persönliche Assistenten. | Zugang zu medizinischen, psychologischen und sozialen Dienstleistungen. |
Rechtsgrundlage
Die Eingliederungshilfe ist im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) geregelt und wird durch die Träger der Sozialhilfe sowie die Integrationsämter gewährt.
Eingliederungshilfe spielt eine entscheidende Rolle dabei, Menschen mit Behinderungen ein gleichberechtigtes und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Wir bieten Eingliederungshilfe an. Für weitere Informationen rufen Sie uns an.
Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe